Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.[1] Das Absolutheitsprinzip gehört zu den beherrschenden Prinzipien des Sachenrechts. Absolute Rechte wirken gegen alle (lateinisch inter omnes, auch erga omnes) und bilden damit das Gegenstück zu relativen Rechten, welche grundsätzlich nur zwischen den beteiligten Personen wirken (lateinisch inter partes).[1]

  1. a b Brox, Hans und Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeiner Teil des BGB. 42. Auflage. München 2018, S. 281 f.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search